AGB  
1. Vertragsgegenstand
Das Unternehmen "ABB Video ", im Folgenden "Auftragnehmer" genannt produziert für Kunden, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, Videoclips (im Folgenden "Produkt" genannt) für das Internetmarketing, die Firmenpräsentation auf Messen oder zu verwandten Zwecken.

2. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei anderslautenden Festlegungen des Auftraggebers, soweit diese nicht schriftlich festgehalten und als gesonderter Vertragsbestandteil von beiden Vertragsparteien verbindlich vereinbart sind.

3. Preise
Die Produktion erfolgt zu vertraglich vereinbarten Festpreisen, Fahrtkosten und Reisekosten für Drehorte außerhalb Berlins werden gesondert vereinbart.

4. Technische und künstlerische Gestaltung
Die Gestaltung des Produkts geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Alle technischen und gestalterischen / künstlerischen Entscheidungen bezüglich des Produkts liegen davon unbenommen beim Auftragnehmer.

5. Voraussetzungen für die Produktion
Mit Unterzeichnung des Produktionsvertrags verpflichtet sich der Auftraggeber, alle für die Dreharbeiten notwendigen Genehmigungen (bei Aufnahme von Personen und Orten sowie Werken, die dem Urheberrecht unterliegen) eingeholt zu haben beziehungsweise bis zum Drehbeginn einzuholen. Weiter versichert der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist, diese Genehmigungen einzuholen.

6. Nutzungsrechte am Produkt
Nach Übergabe des Produkts an den Auftraggeber gehen sämtliche Veröffentlichungsrechte daran auf diesen über. Nach Absprache erhält die Auftragnehmerin das Recht der ganzen oder auszugsweisen Veröffentlichung als Referenz Video.
Der Auftraggeber sichert zu, keine wesentlichen Änderungen am Produkt vorzunehmen oder zu veranlassen.

7. Vertragsgestaltung
Der Vertrag wird ausschließlich in schriftlicher Form geschlossen. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.

8. Lieferzeit
Das Produkt wird innerhalb von maximal zwei Wochen nach Beendigung der Dreharbeiten an den Auftraggeber ausgeliefert.

9. Kündigungsgründe
Kann die vereinbarte Lieferzeit des Produkts durch vom Auftragnehmer nicht zu verantwortende Gründe nicht eingehalten werden, so entstehen dem Auftraggeber hierdurch keinerlei Ersatzansprüche. Nach einer Fristsetzung von vier Wochen kann der Auftraggeber den Vertrag einseitig kündigen. Abweichende Meinungen zur künstlerischen Qualität des Produkts sind kein wirksamer Kündigungsgrund.

10. Haftungsbeschränkung
Soweit der Auftraggeber entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von Rechten befugt war oder entgegenstehende Recht Dritter bestanden, stellt er den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen diesen wegen einer dadurch verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. Die Geltendmachung weitergehender Recht oder Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Für andere als durch die Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.

12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ungültige Regelungen werden in diesem Fall durch gültige Regelungen ersetzt, die ihrem Sinn nach und im Hinblick auf den Zweck des Vertrags diesen möglichst entsprechen. Entsprechendes gilt auch für Vertragslücken.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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