1. Vertragsgegenstand
Das Unternehmen "ABB Video ", im Folgenden "Auftragnehmer" genannt
produziert für Kunden, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, Videoclips (im
Folgenden "Produkt" genannt) für das Internetmarketing, die
Firmenpräsentation auf Messen oder zu verwandten Zwecken.2. Gültigkeit
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei
anderslautenden Festlegungen des Auftraggebers, soweit diese nicht
schriftlich festgehalten und als gesonderter Vertragsbestandteil von beiden
Vertragsparteien verbindlich vereinbart sind.
3. Preise
Die Produktion erfolgt zu vertraglich vereinbarten Festpreisen, Fahrtkosten
und Reisekosten für Drehorte außerhalb Berlins werden gesondert vereinbart.
4. Technische und künstlerische Gestaltung
Die Gestaltung des Produkts geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Alle technischen und gestalterischen / künstlerischen Entscheidungen
bezüglich des Produkts liegen davon unbenommen beim Auftragnehmer.
5. Voraussetzungen für die Produktion
Mit Unterzeichnung des Produktionsvertrags verpflichtet sich der
Auftraggeber, alle für die Dreharbeiten notwendigen Genehmigungen (bei
Aufnahme von Personen und Orten sowie Werken, die dem Urheberrecht
unterliegen) eingeholt zu haben beziehungsweise bis zum Drehbeginn
einzuholen. Weiter versichert der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist,
diese Genehmigungen einzuholen.
6. Nutzungsrechte am Produkt
Nach Übergabe des Produkts an den Auftraggeber gehen sämtliche
Veröffentlichungsrechte daran auf diesen über. Nach Absprache erhält die
Auftragnehmerin das Recht der ganzen oder auszugsweisen Veröffentlichung als
Referenz Video.
Der Auftraggeber sichert zu, keine wesentlichen Änderungen am Produkt
vorzunehmen oder zu veranlassen.
7. Vertragsgestaltung
Der Vertrag wird ausschließlich in schriftlicher Form geschlossen.
Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
8. Lieferzeit
Das Produkt wird innerhalb von maximal zwei Wochen nach Beendigung der
Dreharbeiten an den Auftraggeber ausgeliefert.
9. Kündigungsgründe
Kann die vereinbarte Lieferzeit des Produkts durch vom Auftragnehmer nicht
zu verantwortende Gründe nicht eingehalten werden, so entstehen dem
Auftraggeber hierdurch keinerlei Ersatzansprüche. Nach einer Fristsetzung
von vier Wochen kann der Auftraggeber den Vertrag einseitig kündigen.
Abweichende Meinungen zur künstlerischen Qualität des Produkts sind kein
wirksamer Kündigungsgrund.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit der Auftraggeber entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von
Rechten befugt war oder entgegenstehende Recht Dritter bestanden, stellt er
den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen einschließlich
Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen diesen wegen einer dadurch
verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die
dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung,
soweit sie angemessen sind. Die Geltendmachung weitergehender Recht oder
Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
Für andere als durch die Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben
entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer lediglich im Falle grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen ungültig sein, wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ungültige Regelungen werden
in diesem Fall durch gültige Regelungen ersetzt, die ihrem Sinn nach und im
Hinblick auf den Zweck des Vertrags diesen möglichst entsprechen.
Entsprechendes gilt auch für Vertragslücken.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts. |